Nutzungsbedingungen Plantura App

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plantura App (“App”) bereitgestellt von der Plantura GmbH, Brienner Straße 41, 80333 München (“Plantura”, “wir”) durch Nutzer und Nutzerinnen (“Nutzer”, “du”). Durch die Nutzung der App erklärst du dich ausdrücklich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

§1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der App gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Plantura ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit anzupassen.

§2 Benutzung

1. Die Benutzung der App erfolgt über mobile Endgeräte. Die Kompatibilität mit bestimmten mobilen Endgeräten wird nicht zugesichert. Die App ist über Distributionsplattformen von Drittanbietern (“App Stores”) zum Download erhältlich.

2. Du erklärst dich dazu bereit, ausschließlich Fotos von Pflanzen über die App hochzuladen und insbesondere keine Fotos hochzuladen, die Personen (ganz oder teilweise) oder personenbezogene Daten (beispielsweise Namen oder Adressen) zeigen.

§3 Benutzerkonto

Die Einrichtung eines Benutzerkontos ist optional bei der Nutzung der App in ihrer Grundfunktion. Zur Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten ist es jedoch erforderlich, ein kostenloses Benutzerkonto anzulegen, insbesondere aber nicht ausschließlich für die Synchronisation bei Installation der App auf mehreren mobilen Endgeräten. Du kannst deinen Account in den Einstellungen der App inklusive aller personenbezogenen Daten wieder löschen.

§4 Rechte

Sämtliche Rechte an der App stehen exklusiv Plantura zu. Plantura räumt dir das nicht-exklusive Recht ein, die App zu privaten Zwecken im Rahmen der vorgesehenen Funktionen zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung der App ist nicht gestattet.

§5 Gewährleistung und Haftung

1.  Der Leistungsumfang beschränkt sich lediglich auf die Bereitstellung der App mit der Funktionalität Pflanzen per Foto identifizieren zu lassen, Inhalte zu den Themen Pflanzen sowie Garten abzurufen und mit diesen in der App zu interagieren. Insbesondere gehören bestimmte Benutzungsergebnisse – zum Beispiel die erfolgreiche Anwendung von Handlungsempfehlungen für eine ertragreiche Ernte – ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang.

2. Den Funktionsumfang der App kann Plantura jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf durchgängige Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten oder Inhalte.

3. Plantura übernimmt keine Gewährleistung und haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern die App kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere gewährleistet Plantura nicht, dass Pflanzen über die in der App bereitgestellte Funktionalität korrekt identifiziert werden.

4. Plantura gewährt nicht, dass die App und deren Funktionalität vollständig und ununterbrochen verfügbar ist. Insbesondere können Wartungsarbeiten oder technische Fehler zur zeitlich begrenzten Nichtverfügbarkeit führen.

§6 Rechteeinräumung

Du räumst Plantura das kostenlose, weltweite, nicht-ausschließliche, übertragbare, unwiderrufliche und unterlizenzierbare Recht an allen von dir über die App übermittelten Fotos zur Pflanzenerkennung. Insbesondere eingeschlossen ist die Fotos anderen Nutzern anzuzeigen, zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, technisch zu bearbeiten und anderweitig soweit für die Zwecke dieses Vertrages erforderlich zu nutzen. Dazu gehört auch das Recht von Plantura, diese Fotos über Schnittstellen dritten Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen.

§7 Schlussbestimmungen

1. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.